Prognose
Die Spalte "Prognose" in der Kostensteuerung stellt jederzeit die verfügbare Gesamtkostenprognose zum aktuellen Projektstatus dar. Diese Kostenprognose erfolgt dabei je Vergabeeinheit.
Je nach Status der Vergabeeinheit greifen dann unterschiedliche Regeln zur Ermittlung der Prognose (siehe u. a. Abbildung).
Mit diesem Prinzip ist gewährleistet, dass in jeder Vergabeeinheit alle zum Auswertungszeitpunkt verfügbaren kostenrelevanten Informationen Basis der Gesamtprognose sind. Risiko- und Nachtragsmanagement sind elementarer Bestandteil der Gesamtkostenprognose.
Vergabe geplant
Noch nicht beauftragte Vergabeeinheiten gehen mit ihrem Budgetwert (inkl. etwaiger Vergaberisiken) in die Prognose ein.
Beauftragt
Erfolgt für eine Vergabeeinheit durch Vergabe (Anlegen eines Auftrages) der Statuswechsel auf „beauftragt“, wird der bisherige Prognosewert durch den Gesamtauftragswert ersetzt. Dieser setzt sich durch den Hauptauftrag (inkl. Vertragsstufen), etwaigen Nachträge und auftragserhöhende Einzelrechnung zusammen.
Sollte die bereits gezahlten Zahlungen einen höheren Wert haben, als die Gesamtauftragssumme, so wird stattdessen der Wert der gezahlten Zahlungen zur Berechnung der Prognose herangezogen.
Der Prognosewert erhöht sich darüber hinaus, sobald es offene prognoserelevante Risiken gibt.
Handelt es sich um eine Vergabeeinheit mit einem Sammelauftrag, so ist der Prognosewert so lange die Summe aus dem Budget und dem Vergaberisiko, bis die gezahlten Zahlungen diesen Wert übersteigen.
Schlussgerechnet / Gekündigt
Mit Freigabe der Schlusszahlung ändert sich der Status der Vergabeeinheit automatisch auf „Auftrag schlussgerechnet“ und die Prognose wird auf die Summe der Zahlungen und Einbehalte sowie evtl. noch vorhandener Restrisiken angepasst.
Wird der Status der Vergabeeinheit manuell auf „VE schlussgerechnet“ gestellt, werden die noch offenen prognoserelevanten Risiken bei der Prognoseberechnung nicht mehr berücksichtigt (Zahlungen + Einbehalte).
Wird der VE-Status „VE gekündigt“ gewählt, so bildet sich die Prognose aus der Summe der Zahlungen und der offenen Risiken. Einbehalte werden in diesem Fall nicht mehr berücksichtigt, da diese bei nicht ordnungsgemäß ausgeführter Leistung nicht mehr zwingend ausgezahlt werden müssen.